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Rechnung bei der Wiener Städtischen einreichen

Stand: 2. Oktober 2026

Du hast eine private Zusatzversicherung bei der Wiener Städtischen und eine Rechnung vom Wahlarzt, von der Physiotherapie oder aus der Apotheke? Hier steht, wie du sie einreichst, welche Unterlagen du brauchst und worauf du achten solltest.

Zuerst die Krankenkasse

Bei Arztrechnungen zahlt zuerst deine Krankenkasse (ÖGK, BVAEB oder SVS) ihren Teil. Erst mit ihrer Abrechnung erstattet die Wiener Städtische den Rest, bis zu den Grenzen deines Tarifs. Viele Wahlärzte übermitteln die bezahlte Rechnung inzwischen selbst an die Krankenkasse, dann musst du dort nichts mehr tun. Wie das genau abläuft, erklärt unser Leitfaden zum Einreichen von Wahlarztrechnungen.

So reichst du bei der Wiener Städtischen ein

  1. Erwartest du etwas von deiner Krankenkasse zurück, reichst du zuerst dort ein. Die Wiener Städtische zahlt dann in der Regel die Differenz.
  2. Die Rechnung als Foto oder PDF in der losleben-App oder im losleben-Web hochladen.
  3. Ohne Registrierung geht es auch über das Online-Formular der Wiener Städtischen.

Diese Unterlagen brauchst du

  • die Rechnung als Foto oder PDF, mit Arzt, Patient, Diagnose, Behandlungsmethode und dem bezahlten Betrag
  • grundsätzlich eine ärztliche Verordnung; Medikamente und Heilbehelfe kannst du auch ohne Verordnung einreichen
  • einreichen kannst du auch Therapien wie Physiotherapie, Osteopathie oder TCM, je nach Tarif

Fristen und Auszahlung

Eingereicht werden können Rechnungen aus dem laufenden Kalenderjahr und den zwei Jahren davor, sofern dein Vertrag damals schon bestand.

Sind die Unterlagen vollständig, wird meist innerhalb von 14 Werktagen abgerechnet.

Den Überblick behalten

Pro Rechnung gibt es so zwei Erstattungen, oft Wochen auseinander: von der Krankenkasse und von der Wiener Städtischen. ZettelAssistent zeigt dir pro Rechnung, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist, und führt dich beim Einreichen direkt zum Kundenportal deiner Versicherung. Für dich und deine ganze Familie, mit allen Unterlagen an einem Ort.

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Häufige Fragen

Wie lange kann ich Rechnungen bei der Wiener Städtischen einreichen?

Rechnungen aus dem laufenden Kalenderjahr und den zwei Jahren davor, sofern dein Vertrag damals schon bestand.

Reicht ein Foto der Rechnung?

Ja, in der losleben-App oder im losleben-Web genügt ein Foto oder PDF der Rechnung.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Laut Bedingungen grundsätzlich ja. Medikamente und Heilbehelfe kannst du auch ohne Verordnung einreichen.


ZettelAssistent ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung mit der Wiener Städtischen. Die Angaben haben wir auf den offiziellen Seiten von der Wiener Städtischen geprüft; maßgeblich sind immer deine Versicherungs­bedingungen.

Quellen: Wiener Städtische: Privatarzt-Rechnung einreichen , Wiener Städtische: FAQ zur losleben-App

Keine Erstattung mehr vergessen.

Viele Rechnungen bleiben liegen, und mit ihnen Geld von Kasse und Zusatzversicherung. ZettelAssistent zeigt dir auf einen Blick, was noch zu tun ist.

Deine Vorteile

  • Alle Wahlarzt-Rechnungen, Apothekenbelege und Unterlagen an einem Ort.
  • Bei jeder Rechnung siehst du, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist.
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