Nach einem Besuch bei einer Wahlärztin, einem Wahlarzt oder einer Wahltherapeutin bekommst du eine Honorarnote, die du zuerst selbst bezahlst. Einen Teil davon bekommst du zurück, und zwar in zwei Schritten: zuerst von deiner Krankenkasse (ÖGK, BVAEB oder SVS), danach, falls du eine hast, von deiner privaten Zusatzversicherung. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie das 2026 abläuft, welche Unterlagen du brauchst und wie du typische Fehler vermeidest.
Kurz zusammengefasst
- Rechnung prüfen und bezahlen, Zahlungsnachweis aufheben.
- Bei der Krankenkasse einreichen, außer die Praxis übermittelt die Rechnung direkt für dich.
- Abrechnung der Krankenkasse abwarten.
- Bei der Zusatzversicherung einreichen, mit der Abrechnung der Krankenkasse.
- Prüfen, ob alle Erstattungen angekommen sind.
Schritt 1: Rechnung prüfen und bezahlen
Bevor du einreichst, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Honorarnote. Die ÖGK erstattet nur, wenn bestimmte Angaben vollständig sind. Achte vor allem auf:
- deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Sozialversicherungsnummer
- das Datum der Behandlung und, je nach Fach, die Behandlungsdauer
- eine genaue Aufstellung der Leistungen und die Diagnose
- den Stempel der Praxis
Dazu kommt ein Zahlungsnachweis. Das kann ein Bezahlt-Vermerk auf der Rechnung sein, der Abschnitt eines Erlagscheins oder ein Kontoauszug. Fehlt er, wird die Rechnung nicht erstattet.
Tipp: Fotografiere oder scanne die Rechnung gleich nach dem Bezahlen. Die Kopie brauchst du später für die Zusatzversicherung, falls das Original bei der Krankenkasse bleibt.
Schritt 2: Bei der Krankenkasse einreichen
Prüfe zuerst, ob die Praxis das schon erledigt
Seit 1. Juli 2024 übermitteln Wahlärztinnen und Wahlärzte, die mindestens 300 Patientinnen und Patienten im Jahr behandeln, ihre Honorarnoten elektronisch an die Sozialversicherung (über WAHonline). Das gilt für ÖGK, BVAEB und SVS. Voraussetzungen sind:
- Du hast einmalig zugestimmt. Die Praxis fragt dich danach und hält es fest.
- Die Rechnung ist bereits bezahlt. Übermittelt wird nur, was bezahlt ist.
Hat die Praxis die Rechnung übermittelt, musst du sie nicht noch einmal selbst einreichen. Frag im Zweifel bei der Praxis nach, sonst landet dieselbe Rechnung zweimal bei der Kasse.
Sonst reichst du selbst ein
Kleinere Praxen übermitteln nicht automatisch. Dann hast du diese Möglichkeiten:
- Online über Meine ÖGK, auf der Website oder in der App. Du brauchst dafür die ID Austria. Das ist meist der schnellste Weg.
- Per Post mit dem ausgedruckten Antragsformular und der Rechnung.
- Bei BVAEB und SVS über deren eigene Online-Services oder ebenfalls per Post.
Wie viel du zurückbekommst
Die ÖGK erstattet 80 Prozent des Betrags, den sie bei einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte, höchstens aber deine tatsächlichen Kosten. Weil Wahlärztinnen und Wahlärzte meist mehr verrechnen als den Kassentarif, ist die Erstattung fast immer deutlich kleiner als 80 Prozent deiner Rechnung.
Die Frist: 42 Monate
Du hast 42 Monate ab dem Tag der Behandlung Zeit, die Rechnung einzureichen. Das klingt nach viel, aber gerade bei vielen kleinen Rechnungen gehen einzelne leicht unter.
Schritt 3: Abrechnung der Krankenkasse abwarten
Die Krankenkasse prüft die Rechnung und überweist die Erstattung. Dazu bekommst du eine Abrechnung (oft Leistungsaufstellung genannt), aus der hervorgeht, welcher Betrag erstattet wurde. Wie lange das dauert, hängt von der Kasse und vom Einreichungsweg ab, meist sind es einige Wochen. Elektronisch eingereichte Rechnungen sind in der Regel schneller bearbeitet.
Heb die Abrechnung gut auf: Ohne sie erstattet dir die Zusatzversicherung in der Regel nichts.
Schritt 4: Bei der Zusatzversicherung einreichen
Erst wenn die Krankenkasse abgerechnet hat, reichst du bei deiner privaten Zusatzversicherung ein. Sie übernimmt den Rest, also das, was die Kasse nicht erstattet hat, bis zu den Grenzen deines Tarifs. Du brauchst dafür typischerweise:
- die Abrechnung der Krankenkasse
- eine Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises
- gegebenenfalls die ärztliche Überweisung oder Verordnung, etwa bei Physiotherapie
Die meisten Versicherer bieten dafür eine App oder ein Online-Portal an, zum Beispiel myUNIQA. Fristen und Erstattungshöhe hängen von deinem Vertrag ab. Wie es bei deiner Versicherung genau geht, findest du in unseren Anleitungen für UNIQA, Wiener Städtische, Merkur, Generali, DONAU, Allianz und muki.
Wichtig: Insgesamt darfst du nie mehr als 100 Prozent deiner Kosten zurückbekommen. Deshalb fragt die Zusatzversicherung nach der Abrechnung der Krankenkasse.
Schritt 5: Prüfen, ob alles angekommen ist
Pro Rechnung kommen so bis zu zwei Überweisungen, oft Wochen auseinander. Gleich die Beträge mit deinem Konto ab und notiere, was noch fehlt. Bleibt eine Erstattung lange aus, frag bei der Kasse oder Versicherung nach. Das geht leichter, wenn du weißt, wann du eingereicht hast.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Falsche Reihenfolge: Immer zuerst die Krankenkasse, dann die Zusatzversicherung. Die Zusatzversicherung braucht die Abrechnung der Kasse.
- Kein Zahlungsnachweis: Ohne Bezahlt-Vermerk oder Kontoauszug wird nicht erstattet.
- Doppelt eingereicht: Hat die Praxis die Rechnung schon übermittelt, nicht selbst noch einmal einreichen.
- Unvollständige Honorarnote: Fehlen Diagnose, Leistungen oder deine Sozialversicherungsnummer, bitte die Praxis um eine korrigierte Rechnung.
- Frist übersehen: Rechnungen, die länger liegen bleiben, rutschen leicht über die 42 Monate.
So behältst du den Überblick
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Wahlarztrechnung einzureichen?
Bei der ÖGK 42 Monate ab dem Tag der Behandlung. Bei der Zusatzversicherung hängt die Frist von deinem Vertrag ab.
Muss ich einreichen, wenn mein Wahlarzt direkt an die Kasse übermittelt?
Nein. Hat die Praxis die bezahlte Rechnung elektronisch übermittelt, ist das erledigt, die Erstattung kommt wie gewohnt auf dein Konto. Bei der Zusatzversicherung reichst du danach trotzdem selbst ein.
Wie viel zahlt die ÖGK beim Wahlarzt zurück?
80 Prozent dessen, was die Leistung bei einem Vertragsarzt gekostet hätte. Weil Wahlärzte meist höhere Honorare verlangen, ist das in der Regel deutlich weniger als 80 Prozent deiner Rechnung.
Brauche ich für die Zusatzversicherung das Original?
Meist reichen eine Kopie der Rechnung und die Abrechnung der Krankenkasse. Manche Tarife verlangen mehr, ein Blick in die Bedingungen deiner Versicherung schafft Klarheit.
Stand: 2. Oktober 2026. Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung durch deine Krankenkasse oder Versicherung. Regeln können sich ändern und je nach Kasse und Tarif unterscheiden.
Quellen: ÖGK: Wahlärztinnen und Wahlärzte, Ärztekammer Wien: Honorarnotenübermittlung, Sozialministerium: Elektronische Abrechnung von Wahlarzthonoraren, UNIQA: Rechnungen einreichen
