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Rechnung bei UNIQA einreichen

Stand: 2. Oktober 2026

Du hast eine private Zusatzversicherung bei UNIQA und eine Rechnung vom Wahlarzt, von der Physiotherapie oder aus der Apotheke? Hier steht, wie du sie einreichst, welche Unterlagen du brauchst und worauf du achten solltest.

Zuerst die Krankenkasse

Bei Arztrechnungen zahlt zuerst deine Krankenkasse (ÖGK, BVAEB oder SVS) ihren Teil. Erst mit ihrer Abrechnung erstattet UNIQA den Rest, bis zu den Grenzen deines Tarifs. Viele Wahlärzte übermitteln die bezahlte Rechnung inzwischen selbst an die Krankenkasse, dann musst du dort nichts mehr tun. Wie das genau abläuft, erklärt unser Leitfaden zum Einreichen von Wahlarztrechnungen.

So reichst du bei UNIQA ein

  1. Rechnung gleich nach dem Bezahlen kopieren, scannen oder fotografieren.
  2. Das Original bei deiner Krankenkasse einreichen, außer die Praxis hat die Rechnung schon direkt übermittelt.
  3. Sobald die Abrechnung der Krankenkasse da ist, schickst du sie mit der Rechnungskopie an UNIQA: in der myUNIQA-App, im myUNIQA-Portal oder per Post an UNIQA Business Center 607, 1000 Wien.

Diese Unterlagen brauchst du

  • eine Kopie oder ein Foto der Rechnung mit Name, Sozialversicherungsnummer, Behandlungsdaten, Diagnose und einzeln aufgeführten Leistungen
  • die Abrechnung (Antwortschreiben) der Krankenkasse
  • bei Physiotherapie: die ärztliche Verordnung mit Diagnose
  • bei Medikamenten: die Verordnung mit Diagnose und Einzelbelege, keine Jahresaufstellung

Fristen und Auszahlung

UNIQA rät, Belege nicht zu sammeln: Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Apothekenbelege auf Thermopapier verblassen, reich sie deshalb bald ein. Die Originale solltest du mindestens ein Jahr aufheben, falls UNIQA sie sehen möchte.

Die Erstattung kommt auf das Konto, von dem deine Prämie abgebucht wird. Wie lange die Bearbeitung dauert, nennt UNIQA nicht.

Den Überblick behalten

Pro Rechnung gibt es so zwei Erstattungen, oft Wochen auseinander: von der Krankenkasse und von UNIQA. ZettelAssistent zeigt dir pro Rechnung, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist, und führt dich beim Einreichen direkt zum Kundenportal deiner Versicherung. Für dich und deine ganze Familie, mit allen Unterlagen an einem Ort.

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Häufige Fragen

Muss ich bei UNIQA die Originalrechnung einreichen?

Nein. Das Original geht an die Krankenkasse, UNIQA bekommt eine Kopie oder ein Foto der Rechnung zusammen mit der Abrechnung der Krankenkasse. Heb die Originale mindestens ein Jahr auf.

Muss ich zuerst bei der Krankenkasse einreichen?

Ja. UNIQA empfiehlt ausdrücklich, zuerst bei der Krankenkasse einzureichen, damit du insgesamt bis zu 100 Prozent deiner Kosten ersetzt bekommen kannst.

Wie lange habe ich Zeit, Rechnungen bei UNIQA einzureichen?

Laut UNIQA verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Am besten reichst du Rechnungen bald ein, statt sie zu sammeln.


ZettelAssistent ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung mit UNIQA. Die Angaben haben wir auf den offiziellen Seiten von UNIQA geprüft; maßgeblich sind immer deine Versicherungs­bedingungen.

Quellen: UNIQA: Wie Rechnungen einreichen

Keine Erstattung mehr vergessen.

Viele Rechnungen bleiben liegen, und mit ihnen Geld von Kasse und Zusatzversicherung. ZettelAssistent zeigt dir auf einen Blick, was noch zu tun ist.

Deine Vorteile

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  • Bei jeder Rechnung siehst du, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist.
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