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Rechnung bei der Generali einreichen

Stand: 2. Oktober 2026

Du hast eine private Zusatzversicherung bei der Generali und eine Rechnung vom Wahlarzt, von der Physiotherapie oder aus der Apotheke? Hier steht, wie du sie einreichst, welche Unterlagen du brauchst und worauf du achten solltest.

Zuerst die Krankenkasse

Bei Arztrechnungen zahlt zuerst deine Krankenkasse (ÖGK, BVAEB oder SVS) ihren Teil. Erst mit ihrer Abrechnung erstattet die Generali den Rest, bis zu den Grenzen deines Tarifs. Viele Wahlärzte übermitteln die bezahlte Rechnung inzwischen selbst an die Krankenkasse, dann musst du dort nichts mehr tun. Wie das genau abläuft, erklärt unser Leitfaden zum Einreichen von Wahlarztrechnungen.

So reichst du bei der Generali ein

  1. Die Rechnung zuerst bei deiner Krankenkasse einreichen, außer die Praxis hat sie schon direkt übermittelt.
  2. Danach im Kundenportal Meine Generali oder in der Meine Generali App einreichen.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Eine genaue Liste der Unterlagen nennt die Generali auf ihren Seiten nicht. Halte die Rechnung und die Abrechnung deiner Krankenkasse bereit, denn die Generali erstattet den Rest nach der Krankenkasse.
  • bei verordneten Heilbehelfen und Physiotherapie: die ärztliche Verordnung

Fristen und Auszahlung

In der Privatarzt-Versicherung übernimmt die Generali den Rest zu 100 Prozent, wenn die Krankenkasse einen Teil bezahlt hat. Zahlt die Krankenkasse nichts, sind es 80 Prozent der Rechnung, jeweils bis zur Jahreshöchstleistung deines Tarifs.

Eine Einreichfrist und wie lange die Auszahlung dauert, nennt die Generali auf ihren Seiten nicht. Maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen; im Zweifel frag deine Betreuung.

Den Überblick behalten

Pro Rechnung gibt es so zwei Erstattungen, oft Wochen auseinander: von der Krankenkasse und von der Generali. ZettelAssistent zeigt dir pro Rechnung, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist, und führt dich beim Einreichen direkt zum Kundenportal deiner Versicherung. Für dich und deine ganze Familie, mit allen Unterlagen an einem Ort.

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Häufige Fragen

Muss ich zuerst bei der Krankenkasse einreichen?

Ja, die Generali verlangt, dass die Rechnung zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird. Danach übernimmt sie den Rest.

Wie viel erstattet die Generali?

In der Privatarzt-Versicherung den Rest zu 100 Prozent, wenn die Krankenkasse einen Teil bezahlt hat, sonst 80 Prozent der Rechnung, bis zur Jahreshöchstleistung deines Tarifs.

Wo reiche ich bei der Generali ein?

Im Kundenportal Meine Generali oder in der Meine Generali App.


ZettelAssistent ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung mit der Generali. Die Angaben haben wir auf den offiziellen Seiten von der Generali geprüft; maßgeblich sind immer deine Versicherungs­bedingungen.

Quellen: Generali: Privatarzt-Versicherung , Generali: FAQ Services

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Viele Rechnungen bleiben liegen, und mit ihnen Geld von Kasse und Zusatzversicherung. ZettelAssistent zeigt dir auf einen Blick, was noch zu tun ist.

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  • Bei jeder Rechnung siehst du, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist.
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