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Rechnung bei der Allianz einreichen

Stand: 2. Oktober 2026

Du hast eine private Zusatzversicherung bei der Allianz und eine Rechnung vom Wahlarzt, von der Physiotherapie oder aus der Apotheke? Hier steht, wie du sie einreichst, welche Unterlagen du brauchst und worauf du achten solltest.

Zuerst die Krankenkasse

Bei Arztrechnungen zahlt zuerst deine Krankenkasse (ÖGK, BVAEB oder SVS) ihren Teil. Erst mit ihrer Abrechnung erstattet die Allianz den Rest, bis zu den Grenzen deines Tarifs. Viele Wahlärzte übermitteln die bezahlte Rechnung inzwischen selbst an die Krankenkasse, dann musst du dort nichts mehr tun. Wie das genau abläuft, erklärt unser Leitfaden zum Einreichen von Wahlarztrechnungen.

So reichst du bei der Allianz ein

  1. Die Rechnung bezahlen und zuerst bei deiner Krankenkasse einreichen. Ohne deren Erstattungsnachweis oder Ablehnung zahlt die Allianz nichts.
  2. In der App Meine Allianz oder im Allianz Kundenportal „Leistungsfall melden“ wählen, die wichtigsten Rechnungsdaten eingeben und die Unterlagen fotografieren oder hochladen.
  3. Alternativ per E-Mail an gesundheitsversicherung@allianz.at.

Diese Unterlagen brauchst du

  • die Rechnung oder Honorarnote, eine Kopie oder ein Foto genügt; auf Deutsch oder Englisch
  • den Erstattungsnachweis der Krankenkasse oder ihre Ablehnung
  • Rezept oder Überweisung als Kopie oder Foto. Facharzt oder Apotheke behalten sie meist ein, fotografiere sie deshalb vorher. Für Arzneimittel brauchst du immer ein Rezept.

Fristen und Auszahlung

Hat die Krankenkasse einen Teil erstattet, zahlt die Allianz 100 Prozent des Restbetrags, sonst 80 Prozent der Rechnung, je nach Paket.

Eine Einreichfrist nennt die Allianz nicht, Ansprüche verjähren aber nach drei Jahren. Die Erstattung kommt per Überweisung; wie lange die Bearbeitung dauert, nennt die Allianz nicht.

Den Überblick behalten

Pro Rechnung gibt es so zwei Erstattungen, oft Wochen auseinander: von der Krankenkasse und von der Allianz. ZettelAssistent zeigt dir pro Rechnung, ob sie bezahlt, eingereicht oder schon erstattet ist, und führt dich beim Einreichen direkt zum Kundenportal deiner Versicherung. Für dich und deine ganze Familie, mit allen Unterlagen an einem Ort.

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Häufige Fragen

Reicht bei der Allianz ein Foto der Rechnung?

Ja, laut Allianz genügt eine Kopie oder ein Foto der Rechnung, zusammen mit dem Nachweis der Krankenkasse.

Muss ich zuerst bei der Krankenkasse einreichen?

Ja. Ohne Erstattungsnachweis oder Ablehnung der Krankenkasse leistet die Allianz nicht.

Wie lange habe ich Zeit?

Eine eigene Einreichfrist gibt es laut Allianz nicht, Ansprüche verjähren aber nach drei Jahren.


ZettelAssistent ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung mit der Allianz. Die Angaben haben wir auf den offiziellen Seiten von der Allianz geprüft; maßgeblich sind immer deine Versicherungs­bedingungen.

Quellen: Allianz: Privatarzt-Versicherung , Allianz: Kontaktdaten und Kundenportal , Allianz: Meine Gesundheitsversicherung, einfach erklärt (PDF)

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